Allgemeine Teilnahmebedingungen Verlosung Stempelkarte 2025
1. Verlosung und Veranstalter
Veranstalter der Verlosung ist der Deutsches Rote Kreuz Ortsverein Rotenfels e.V., Lembergblick 3, 55585 Norheim (nachfolgend „Veranstalter“).
Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahme
a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Mitarbeiter & Helfer des Veranstalters, sowie deren direkte Angehörige. Ferner ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter des DRK-Blutspendedienst West gGmbH.
b) Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
c) Die Teilnahme an der Verlosung ist ausschließlich in dem unter 3. b) genanntem Zeitraum möglich.
d) Die Teilnahme ist selbstverständlich vollkommen kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.
e) Die Teilnahme an der Verlosung ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der unter 3. näher beschriebenen Aufgabe. Nur solche Teilnahmen können innerhalb der Verlosung berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.
f) Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
3. Aufgabe
Bei den durch den Veranstalter am 11-Apr-2025, 27-Jun-2025, 12-Sep-2025 und 21-Nov-2025 ausgerichteten Blutspenden gibt der Veranstalter an der Blutspende-Anmeldung Stempelkarten aus. Um an der Verlosung teilzunehmen, muss in dem unter b) genanntem Zeitraum nach persönlich erfolgter Vollblutspende in Norheim, Niederhausen und/oder Hüffelsheim an der Essensausgabe des Veranstalters ein Stempel auf der ausschließlich durch den Veranstalter herausgegebenen Stempelkarte platziert werden. Zum Empfang eines Stempels ist ausschließlich Blutspender persönlich berechtigt. Sammelt ein Blutspender mindestens 3 Stempel, erhält er eine Chance auf einen „Wunscherfüller“ Gutschein im Wert von 25,00 EUR. Sammelt ein Blutspender mindestens 4 Stempel, erhält er eine weitere Chance auf einen zusätzlichen „Wunscherfüller“ Gutschein im Wert von 25,00 EUR.
4. Durchführung und Abwicklung
a) Unter allen gültigen Teilnahmen werden zwei „Wunscherfüller“ Gutscheine im Wert von jeweils 25,00 EUR verlost.
b) Die Aktion startet am 11-Apr-2025 und endet am 21-Nov-2025. Teilnahmeschluss ist der 01-Dez-2025. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
c) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss zwischen dem 01-Dez-2025 und dem 12-Dez-2025 im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Die/der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt und der Gewinn zeitgleich postalisch zugestellt. Der Gewinn von beiden Gutscheinen durch eine Person ist möglich, sofern die Teilnahmebedingungen eingehalten worden sind.
d) Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
5. Ausschluss der Teilnahme
a) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen.
b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen, oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft, z.B. durch Fälschung bzw. Nachempfinden eines Stempels. Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
6. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch der Verlosung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Verlosung vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Verlosung stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf der Verlosung.
7. DRK-Blutspendedienst West gGmbH
a) Die Verlosung steht in keiner Verbindung zum DRK-Blutspendedienst West und wird in keiner Weise vom diesem gesponsort, unterstützt oder organisiert.
b) Den Teilnehmern entstehen gegenüber dem DRK-Blutspendedienst West keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme an der Verlosung oder durch einen Gewinn bei der Verlosung.
c) Anfragen und Hinweise durch die Teilnehmer sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht etwa an den DRK-Blutspendedienst West zu richten.
9. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist der Veranstalter der Verlosung:
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Rotenfels e.V.
Lembergblick 3
55585 Norheim
Wenn Sie an der Verlosung des Veranstalters teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch den Veranstalter erhoben:
- Vor- und Nachname
- Postanschrift
Diese Daten werden vom Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung der Gewinner / des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes genutzt. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Der Veranstalter wird die Daten der Gewinner / des Gewinners sowie der übrigen Teilnehmern löschen, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich ist. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Gewinn übersandt wurde.
Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer jederzeit das Recht, Auskunft über die beim Veranstalter bezüglich seiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Löschung der entsprechenden Daten beim Veranstalter gem. Art. 17 DSGVO, sowie die Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO und Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO.
Gegen eine Datenverarbeitung, welche der Veranstalter auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO stützt, können Sie darüber hinaus unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Natürlich haben Sie darüber hinaus das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
9. Schlussbestimmungen
a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG).
c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.